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Hitzeregelung

Regelungen an Schulen bei großer Hitze

 

 

Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde der so genannte "Hitzefrei-Erlass" aufgehoben. Die jetzt geltende Regelung legt fest, dass die schulische Betreuung an besonders heißen Tagen gewährt bleibt. Gründe für die Neuregelung waren der Wunsch nach verlässlichen Unterrichtszeiten und Betreuung, die Gewährleistung einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bestrebungen zur Reduzierung von Unterrichtsausfall.

Jede Schule muss aber das Wohl der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte gewährleisten. Sind Klassenzimmer, Aufenthaltsräume und Außenareal überhitzt, empfiehlt das Ministerium für Bildung und Kultur geeignete Orte aufzusuchen. So können z. B. Waldexkursionen, Schwimmbadbesuche oder ähnliche Unternehmungen veranstaltet werden anstelle von Unterricht.

Ein angemessener Umgang mit der Hitze im Schulalltag muss gegeben sein. So sollten geplante Vorhaben im Sportbereich verschoben werden, sofern die Temperaturen ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Sehen die Schulen keinerlei Möglichkeiten, ihre Schülerinnen und Schüler adäquat zu betreuen, können sie – sofern das Einverständnis der Erziehungsberechtigen vorliegt bzw. eingeholt werden konnte – die Schülerinnen und Schüler auch vorzeitig aus der Obhut der Schule entlassen.

Zudem sind Lehrerinnen und Lehrer angehalten, ihre Schülerinnen und Schüler daran zu erinnern, dass sie bei großer Hitze genügend Wasser trinken, um nicht zu dehydrieren. Falls Eltern ihren Kindern nicht ausreichend Getränke mitgegeben haben, sorgen die Lehrkräfte dafür, dass Becher und Trinkwasser zur Verfügung stehen.

Wenn die Außenlufttemperatur bis 10.00 Uhr bereits 23 Grad im Schatten erreicht hat, dürfen in den Klassenstufen 1 bis 10 nach der 4. Stunde keine Klassenarbeiten bzw. schriftlichen Überprüfungen mehr geschrieben werden. Hausaufgaben für den nächsten Tag werden nicht erteilt.

 

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